Hinweisgeberschutz
Entgegennahme von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Gemäß Gesetz Nr. 171/2023 Sb. über den Schutz von Hinweisgebern (das „Hinweisgeberschutzgesetz") hat die BRM AERO s.r.o. (das „Unternehmen") ein internes Meldesystem eingerichtet und eine zuständige Person benannt, um Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Das Unternehmen wird über die benannte zuständige Person alle über das interne Meldesystem eingegangenen Meldungen gründlich prüfen und dabei die Rechte sowohl der Hinweisgeber als auch der von der Meldung betroffenen Personen wahren. Alle Informationen werden mit größtmöglicher Vertraulichkeit behandelt.
Die folgenden Informationen fassen die Möglichkeiten zusammen, die Hinweisgebern zur Einreichung von Meldungen innerhalb des vom Unternehmen eingerichteten Systems zur Verfügung stehen.
Meldungen
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz nimmt das Unternehmen Meldungen entgegen, die Informationen über mögliches rechtswidriges Verhalten enthalten, das im Unternehmen stattgefunden hat oder stattfinden soll und das die Merkmale einer Straftat aufweist, oder einer Ordnungswidrigkeit, für die das Gesetz eine Geldbuße mit einer Obergrenze von mindestens 100.000 CZK vorsieht, oder das gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstößt, oder das gegen Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen verstößt:
- Finanzdienstleistungen, Abschlussprüfung und andere Bestätigungsleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
- Körperschaftsteuer
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Verbraucherschutz
- Einhaltung von Produktanforderungen, einschließlich Produktsicherheit
- Sicherheit von Transport, Beförderung und Straßenverkehr
- Umweltschutz
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tierschutz und Tiergesundheit
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Wettbewerb, öffentliche Versteigerungen und öffentliche Auftragsvergabe
- Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit, Leben und Gesundheit
- Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme
- Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
- Funktionieren des Binnenmarkts, einschließlich des Schutzes des Wettbewerbs und staatlicher Beihilfen nach dem Recht der Europäischen Union
Einreichung einer Meldung
Die zuständige Person für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen ist Martin Bříštěla:
- Telefon: +420 608 306 338
- E-Mail: martin.brmaero@gmail.com
Schriftlich
- Per E-Mail an martin.brmaero@gmail.com
- Per Brief an Letecká č. ev. 255, 686 04 Kunovice, Tschechische Republik. Der Umschlag muss gekennzeichnet sein mit "NEOTVÍRAT, VÝHRADNĚ K RUKÁM PŘÍSLUŠNÉ OSOBY" (Nicht öffnen, ausschließlich für die zuständige Person bestimmt).
- Über den dafür vorgesehenen Briefkasten, gekennzeichnet mit "Whistleblowing", am Eingang zu Hangar Nr. 5, neben dem Zeiterfassungsterminal.
Mündlich
- Telefonisch unter +420 608 306 338
- Persönlich, auf Wunsch des Hinweisgebers, innerhalb von 14 Tagen nach der Anfrage, am Sitz des Unternehmens oder an einem anderen vereinbarten Ort.
Es liegt beim Hinweisgeber, zu wählen, welche dieser Methoden er nutzt.
Meldungen können auch über das externe Meldesystem des Justizministeriums der Tschechischen Republik eingereicht werden unter oznamovatel.justice.cz.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass es gemäß § 9 Abs. 2 Buchst. b) des Hinweisgeberschutzgesetzes die Annahme von Meldungen von Personen ausschließt, die keine Arbeit oder ähnliche Tätigkeit für das Unternehmen ausüben (als ähnliche Tätigkeit gelten Berufspraktika, Arbeitspraktika und Freiwilligenarbeit).
Bearbeitung von Meldungen
Die Bearbeitung einer Meldung umfasst zwangsläufig auch die Verarbeitung personenbezogener Daten des Hinweisgebers sowie der in der Meldung enthaltenen Daten. Bei der Bearbeitung von Meldungen werden stets die Regeln der allgemein verbindlichen Datenschutzvorschriften eingehalten.
Wir empfehlen Hinweisgebern zu überlegen, welche Informationen für die Beschreibung des Verhaltens in der Meldung wichtig sind und welche für deren Untersuchung möglicherweise unnötig sind, und Letztere in der Meldung wegzulassen.
Alle Meldungen werden weiter gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz bearbeitet. Nur die zuständige Person hat Zugang zu den Meldungen.
Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Hinweisen werden von BRM AERO s.r.o., Letecká č. ev. 255, 686 04 Kunovice, Tschechische Republik (Verantwortlicher), zur Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verarbeitet und für fünf Jahre ab dem Datum der Meldung aufbewahrt. Meldungen können anonym eingereicht werden; die Angabe identifizierender Informationen ermöglicht es dem Verantwortlichen jedoch, seinen gesetzlichen Kommunikations- und Schutzpflichten nachzukommen. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über ihre Daten, auf deren Berichtigung oder Löschung (soweit anwendbar), auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Beschwerde beim tschechischen Amt für den Schutz personenbezogener Daten (uoou.gov.cz). Siehe auch die Datenschutzdokumentation auf unserer DSGVO-Seite.
Art der Meldungen
Eine Person, die eine Meldung abgibt, sollte vernünftigerweise davon ausgehen, dass sie auf wahrheitsgemäßen Informationen beruht. Eine Person, die wissentlich eine falsche Meldung abgibt, ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt und kann sich durch ein solches Verhalten einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen.













