Unser Ansatz Zertifizierung ist unsere Denkweise — kein Kästchen zum Abhaken.
Eine Musterzulassung ist mehr als ein Stempel. Sie bedeutet, dass eine unabhängige Luftfahrtbehörde die Konstruktion, die Erprobung und die Dokumentation eines Flugzeugs geprüft und ihren eigenen Namen dahintergestellt hat. Der Bristell B23 wurde von der ersten Linie an genau für diese Prüfung durch die beiden weltweit führenden Behörden konzipiert: Er ist nach EASA CS-23 musterzugelassen und, beim B23-912, nach FAA Part 23. Und der B23-912 ist der erste, nicht der letzte — die FAA-Part-23-Zertifizierung weiterer B23-Varianten läuft, und wir erweitern die Matrix Behörde für Behörde.
Die UL/LSA-Familie bringt dieselbe Disziplin zu den nationalen Behörden. Dasselbe Flugzeug fliegt in Europa als Ultraleichtflugzeug (UL) und andernorts als Light Sport Aircraft (LSA) — zugelassen durch die deutsche DAEC für Europas größten Ultraleicht-Markt, durch die australische RAA, und Land für Land, wie die Matrix oben zeigt. In den Vereinigten Staaten öffnet das MOSAIC-Regelwerk der FAA zusätzlich die Bristell-M-Linie für Sport Pilots.
Und es geht über das Flugzeug hinaus. BRM AERO verfügt über eine EASA Design Organisation Approval und eine Production Organisation Approval. Im Klartext: Die EASA hat nicht nur unsere Flugzeuge zugelassen, sondern auch die Organisation, die sie entwirft, und die Fabrik, die sie baut — sie steht hinter unserer Konstruktion ebenso wie hinter unserer Fertigungslinie. Deshalb steht hinter jedem Datum in der Matrix oben auch die entsprechende Dokumentation.